Bundesgerichtshof klärt Verjährung für Mietauskünfte
Ist die Miete zu hoch? Hat der Vermieter sich nicht an die Mietpreisbremse gehalten? Um das zu prüfen, haben Mieter einen Auskunftsanspruch. Der BGH hat heute geklärt, wann der Anspruch verjährt. Von C. Greb und K. Hempel.