Seit 1948, und nicht nur am #TagDerMenschenrechte, schützt Artikel 12 der Allgemeinen Erklärung der #Menschenrechte die #Freiheitssphäre:
> Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein #Privatleben, seine Familie, seine Wohnung
und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt
werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.